Hausordnung AWG Frankenberg – Stand 2011
Präambel
Das Zusammenleben mehrerer Menschen in einer Hausgemeinschaft erfordert gegenseitige Rücksichtnahme und Toleranz. In unserer Hausordnung AWG Frankenberg haben wir herausgearbeitet, was uns wichtig ist und was Ihnen wichtig sein sollte, damit alle sagen können: Hier lässt es sich gut wohnen und leben!
Die Beachtung und Einhaltung dieser Hausordnung AWG Frankenberg durch alle Hausbewohner bietet die Gewähr für eine gute Nachbarschaft. Behandeln Sie bitte die Ihnen zur Miete überlassene Wohnung und die Gemeinschaftsanlagen pfleglich.
Die Hausordnung AWG Frankenberg wird zum Bestandteil des Mietvertrages durch Beschluss des Vorstandes ab Veröffentlichung in der Broschüre Mitglieder-Informationen 2011.
I. Lüftung und Heizung
Belüften Sie Ihre Wohnung ausreichend. Der Austausch der Raumluft hat in der Regel durch wiederholte Stoßlüftung zu erfolgen. Wir müssen Ihnen das Entlüften der Wohnung in das Treppenhaus untersagen, weil dies deutlich am Sinn und Zweck des Lüftens vorbei geht und zu Belästigungen der Nachbarn führen kann.
Sinkt die Außentemperatur unter den Gefrierpunkt, müssen Sie im gemeinschaftlichen Interesse alles tun, um ein Einfrieren der Sanitäranlagen (Abflussrohre, Wasserleitungen usw.) sowie Heizkörper und Heizrohre zu vermeiden. Halten Sie deshalb insbesondere Keller-, Boden- und Treppenhausfenster, aber auch die der eigenen Wohnung in der kalten Jahreszeit – außer zum Lüften – unbedingt geschlossen. Verschließen Sie bei starkem Schneefall, Regen und Unwetter die Fenster.
II. Schutz vor Lärm
Lärm belastet alle Hausbewohner. Halten Sie deshalb die allgemeinen Ruhezeiten von 13.00 bis 15.00 Uhr und von 22.00 bis 7.00 Uhr ein und vermeiden Sie jede über das normale Maß hinausgehende Lärmbelästigung.
Stellen Sie Fernseh-, Rundfunkgeräte, andere Tonträger sowie Computer auf Zimmerlautstärke ein; auch deren Benutzung im Freien (auf Balkonen, Loggien usw.) darf Ihre Nachbarn nicht stören. Auch durch Musizieren dürfen Sie Ihre Nachbarn nicht stören.
Betreiben Sie Waschmaschinen, Wäschetrockner und auch Geschirrspülmaschinen möglichst nicht länger als bis 22.00 Uhr, sofern diese in anderen Wohnungen zu Belästigungen führen. Achten Sie bei Lärm verursachenden hauswirtschaftlichen und handwerklichen Tätigkeiten in Haus, Hof oder Außenanlagen darauf, dass Sie diese Arbeiten werktags außerhalb der vorgenannten Ruhezeiten durchführen. Diese Arbeiten sollten bis 22.00 Uhr beendet sein.
Partys oder Feiern dürfen nicht zu unzumutbaren Lärmbelästigungen der Hausgemeinschaft führen. Grundsätzlich gelten auch in diesen Fällen die allgemeinen Ruhezeiten. Sprechen Sie bitte vorher mit den anderen Hausbewohnern, die dann sicherlich ein gewisses Maß an Geräusch- und Geruchseinwirkung tolerieren werden.
III. Benutzung des Grundstücks
Wenn Ihre Kinder den Spielplatz benutzen, achten Sie darauf, dass Sie das Spielzeug und Abfälle nach Beendigung des Spielens einsammeln und tragen Sie damit zur Sauberkeit des Spielplatzes bei.
Die Benutzung der Spielgeräte auf unseren Spielplätzen geschieht auf eigene Gefahr. Auch Ihre Kinder müssen beim Spielen die allgemeinen Ruhezeiten einhalten.
Auch auf die Rasenflächen, die zum Spielen freigegeben sind, ist zum Schutz der Grünflächen das Fußballspielen sowie das Befahren mit Fahrrädern, Skateboards, Inlinern, Kickboards etc. nicht erlaubt. Dies gilt auch für Innenhöfe, Flure und Treppenhäuser.
Werfen Sie keine Abfälle in die Grünanlagen und füttern Sie keine Tiere, insbesondere keine Tauben und Katzen. Wir müssen Ihnen die Verunreinigung der Grünanlagen und Grundstücke durch Ihre Hunde und Katzen untersagen. Halten Sie Haustiere aus hygienischen Gründen unbedingt von den Spielplätzen und Sandkisten fern.
IV. Sicherheit
Zum Schutz der Hausbewohner müssen die Haustüren geschlossen bleiben. Schließen Sie Keller- und Hoftüren nach jeder Benutzung.
Halten Sie Haus- und Hofeingänge, Treppen und Flure frei, weil Sie nur dann ihren Zweck als Fluchtwege erfüllen. Fahr- und Motorräder etc. gehören nicht dorthin. Sie dürfen zum Beispiel einen Kinderwagen oder Rollator im Treppenhaus nur abstellen, wenn dadurch die Fluchtwege nicht eingeschränkt und andere Hausbewohner nicht übermäßig behindert werden. Schuhe, Schirmständer und anderes gehören in die Wohnung, nicht ins Treppenhaus. Auch auf dem gemeinsamen Trockenboden, in den Boden- und Kellergängen, im Gemeinschaftskeller sowie in Gemeinschaftsräumen wie Waschküche, Trockenraum etc. dürfen Sie aus Sicherheitsgründen keine Gegenstände abstellen.
Das Lagern von feuergefährlichen, leicht entzündlichen und Geruch verursachenden Stoffen in Wohnungen, auf Balkonen, Loggien, Wintergärten, Keller- oder Bodenräumen ist ebenso nicht erlaubt, wie die Arbeiten mit Verbrennungsmaschinen (Benzin oder andere Treibstoffe) oder das Abstellen derartiger Geräte in allen Hausbereichen.
Spreng- und Explosionsstoffe dürfen Sie nicht in das Haus oder auf das Grundstück bringen.
Wenn Sie Gasgeruch im Haus oder in der Wohnung bemerken, hantieren Sie auf keinen Fall mit Feuer. Betätigen Sie keine elektrischen Schalter, öffnen Sie das Fenster bzw. Türen und drehen Sie den Haupthahn ab. Bei Gasgeruch, Undichtigkeiten oder sonstigen Mängeln an Gas- und Wasserleitungen benachrichtigen Sie unverzüglich den Vermieter oder die gemäß Aushang im Treppenhaus zutreffenden Notdienste. Nutzen Sie im Notfall auch die Notrufnummern von Feuerwehr oder Polizei.
Bringen Sie Blumenkästen und Blumenbretter so an, dass dadurch niemand gefährdet werden kann. Achten Sie bitte darauf, dass beim Blumengießen kein Wasser nach unten läuft.
Beachten Sie bitte, das Beschädigen von Fassaden, Fenstern und Balkonen durch Anbohren und andere handwerkliche Tätigkeiten ist grundsätzlich untersagt.
Sollten sie für längere Zeit verreisen oder sich nicht in Ihrer Wohnung aufhalten, überlassen Sie für Notfälle einen Wohnungsschlüssel zum Beispiel Ihrem Nachbarn oder einer anderen Person Ihres Vertrauens und benachrichtigen Sie uns über deren Namen und Adresse und Telefonverbindung.
Aus Sicherheitsgründen ist das Grillen auf Balkonen, Loggien und auf den unmittelbar am Gebäude liegenden Flächen nur mit Elektrogrill erlaubt; in jedem Fall ist Rücksichtnahme auf die Mitbewohner zu nehmen und Belästigungen sind zu vermeiden.
V. Reinigung
Halten Sie bitte im Interesse aller Hausbewohner Haus und Grundstück (Außenanlagen, Müllgefäßflächen) ständig sauber. Die mietvertragliche Verpflichtung zur Reinigung der zur gemeinsamen Benutzung bestimmten Räume, Einrichtungen und Anlagen sowie zur Schneebeseitigung und zum Streuen bei Glatteis ist gesondert geregelt.
Teppiche dürfen Sie nur auf dem dafür vorgesehenen Platz klopfen und abbürsten. Schuhe, Textilien, Badezimmergarnituren etc. dürfen Sie nicht aus Fenstern oder über die Balkonbrüstung oder im Treppenhaus reinigen.
Auf Balkonen dürfen Sie Wäsche nur innen unterhalb der Brüstung trocknen.
Ansonsten stehen Ihnen, soweit vorhanden, Waschküche und Trockenräume zur Verfügung.
Reinigen Sie diese Räume sowie sämtliche Einrichtungsgegenstände nach jeder Benutzung.
Halten Sie die Abflüsse in Toiletten, Spülen und Waschbecken von Abfällen frei. Schütten Sie insbesondere kein Katzen-, Vogel- oder anderes Tierstreu hinein; auch Küchenabfälle, Fette, Papierwindeln, Hygieneartikel jeglicher Art gehören auf keinen Fall in den Abfluss, sondern sind mit dem Hausmüll zu entsorgen.
VI. Tierhaltung
Jeder Besitzer von Haustieren ist für die Beseitigung von Schäden und Verunreinigungen, die durch seine Tiere entstehen, voll verantwortlich. Dies gilt sowohl in der Wohnung, wie auf Balkonen und in Gemeinschaftsbereichen.
Das Einbringen und Halten von größeren Haustieren wie Hunde, Katzen usw. ist nur erlaubt, wenn der Halter Belästigungen von Mitbewohnern ausschließen kann. Diese Genehmigung kann widerrufen werden, wenn die Tiere Anlass zu wiederholten berechtigten Beschwerden geben. Hunde sind innerhalb der Wohnanlage an der Leine zu führen und von Spielplätzen und Grünanlagen fernzuhalten.
VII. Gemeinschaftseinrichtungen
Für Gemeinschaftseinrichtungen gelten die jeweiligen Benutzungsordnungen sowie die Bedienungsanweisungen und Hinweisschilder. Sie müssen von der Hausgemeinschaft oder von Ihrem Wohnungsunternehmen aufgestellte Einteilungspläne bei der Benutzung beachten.
Personenaufzug
Beachten Sie die Benutzungs- und Sicherheitshinweise in den Aufzügen. Der Aufzug darf im Brandfall nicht genutzt werden. Sperrige Gegenstände und schwere Lasten dürfen Sie nur nach vorheriger Zustimmung des Vermieters mit dem Aufzug transportieren.
Wäsche- und Spielplätze
Das Betreten der Wäsche-und Spielplätze geschieht in der kalten Jahreszeit auf eigene Gefahr. Für diese Bereiche wird kein Winterdienst beauftragt. Auch die Benutzung im Dunklen ist zu unterlassen. Diese Bereiche dürfen nicht mit Haustieren betreten werden.
Müllräume und Müllboxen
Benutzen Sie Müllräume und Müllboxen nur in der Zeit von 8.00 bis 20.00 Uhr.
Für die Entsorgung von Sperrmüll informieren Sie sich bitte bei Ihrem kommunalen
Entsorgungsbetrieb und stellen Sie Ihren Sperrmüll erst zum Entsorgungstermin zurAbholung bereit.
Die Müllentsorgungssatzungen für alle Arten von Müll und Wertstoffen, die für den Bereich des Hausgrundstückes gelten sind für jeden Mieter verbindlich und einzuhalten.
Gemeinschaftsantenne/Breitbandkabelanschluss
Benutzen Sie Ihre TV- bzw. Radioempfangsgeräte ausschließlich mit geeigneten (zugelassenen) Anschlusskabeln. Das Anbringen von Antennen, Satellitenschüsseln und anderen Empfangsanlagen außerhalb der geschlossenen Mieträume ist nur mit mietvertraglicher Zustimmung erlaubt.
Sollten beim TV- bzw. Radioempfang Störungen bzw. Schäden auftreten, melden Sie dies bitte unverzüglich Ihrem Kabelnetzbetreiber. Arbeiten Sie nicht selbst an den Steckdosen oder Kabeln. Nur unsere Mitarbeiter bzw. Fachfirmen sind berechtigt, Arbeiten an der Anlage durchzuführen.
Sollten durch neuere Gesetzgebungen einzelne Bestandteile der Hausordnung unwirksam werden, so sind diese durch die vom Gesetz bestimmten Inhalte zu ersetzen, keinesfalls wird dadurch die Hausordnung außer Kraft gesetzt.